Im Gasthörendenstudium besuchen Sie für ein oder mehrere Semester Lehrveranstaltungen zusammen mit Studierenden. Es bietet wissenschaftliche Bildung und lebenslanges Lernen für alle - unabhängig vom Alter oder Schulabschluss.
Sie erhalten fachliche Einblicke in Studienfächer und durch die individuelle Zusammenstellung Ihrer Lehrveranstaltungen bleibt Ihnen weiterhin Zeit für Ihren persönlichen Alltag.
Wählen Sie Lehrveranstaltungen aus über 40 Studiengängen und diversen, zusätzlichen Lehrangeboten
Die HAWK hat 7 Fakultäten und über 40 Studiengänge. In den Modulhandbüchern sind alle Module des jeweiligen Studiengangs gelistet, was Ihnen einen guten Überblick über die Lehrinhalte gibt.
Neben Modulen aus Studienfächern können Sie Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Individuelles Profilstudium, Fremdsprachen und Deutsch als Fremdsprache belegen sowie ein Gender-Zertifikat absolvieren.
Veranstaltungsauswahl
Gasthörendenschaft für Geflüchtete
Die Gasthörendenschaft steht Geflüchteten kostenlos offen, wenn sie über das Programm HAWK open teilnehmen. Grundsätzlich kann sie sich lohnen,
- wenn Sie sich für ein Studium an der HAWK interessieren und in bestimmte Fachbereiche reinschnuppern möchten,
- oder wenn Sie sich schon für einen Studiengang entschieden haben, aber die formalen Voraussetzungen noch nicht erfüllen und eine Überbrückung zur regulären Immatrikulation suchen.
Zugang und Antrag
Am Gasthörendenstudium können Sie auch ohne Abitur teilnehmen. Ein Zeugnis der Hochschulreife oder sonstige Leistungsnachweise sind nicht notwendig. Den Zugang erhalten Sie durch die Übermittlung des korrekt ausgefüllten Antrags und der Gasthörendengebühr.
Gasthörendenstatus
Als Gasthörende*r können Sie die genehmigten Lehrveranstaltungen besuchen. Anders als beim regulären Studierendenstatus erhalten Sie jedoch kein Semesterticket oder Zugriff auf die Studierenden-Services.
Ihr Status als Gasthörende*r startet zum beantragten Semesterbeginn und läuft zum jeweiligen Semesterende aus (Sommersemester 01.04. bis 30.09., Wintersemester 01.10. bis 31.03.)
Wenn Sie länger als ein Semester als Gasthörende*r teilnehmen möchten, stellen Sie für jedes Semester erneut einen Antrag.
Um die Gasthörendenschaft vorzeitig zu beenden, melden Sie sich formlos bei Ihren Lehrenden ab. Die Gebühr kann jedoch nicht erstattet werden, auch nicht anteilig.
Details zur Gasthörendenschaft sind geregelt in der Immatrikulationsordnung (§ 12).